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Reinigungskraft

Stadtgemeinde Friesach

Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden), ab Dezember 2026

Die Stadtgemeinde Friesach sucht eine engagierte und verlässliche Reinigungskraft (m/w/d), die mit Sorgfalt und Einsatz für ein gepflegtes Umfeld sorgt. Ihr Haupteinsatzgebiet ist die Volksschule Friesach – je nach Bedarf unterstützen Sie auch in weiteren Einrichtungen der Stadtgemeinde und leisten mit Ihrer Tätigkeit einen wertvollen Beitrag zu einem sauberen und gepflegten Umfeld

 

Kommen Sie in unser Team!

 

Ihr Aufgabenbereich:

  • Gründliche Reinigung von Innenräumen in der Volksschule, Gemeindeobjekten, Sanitärbereichen und Fluren

  • Ordnungsgemäße Müllentsorgung sowie Auffüllen von Verbrauchsmaterialien

  • Meldung von Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen

  • Einhaltung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsstandards

 

Was wir uns von Ihnen wünschen:

  • Körperliche Fitness und Belastbarkeit

  • Genauigkeit, Zuverlässigkeit sowie ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Daten

  • Eigeninitiative sowie Freude an Sauberkeit und Ordnung

  • Erfahrung im Bereich Reinigung sowie im sachgemäßen Einsatz von Reinigungsmitteln

 

Was wir Ihnen bieten:

  • Sicherer und langfristiger Arbeitsplatz in einem motivierten Team

  • Mehr Urlaub – bereits ab dem 45. Lebensjahr 33 Urlaubstage pro Jahr

  • Option in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen

Entlohnung und Einstufung

Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes (K-GMG) in die Gehaltsklasse 2, Stellenwert 18. Das Monatsbruttogehalt beträgt auf EUR 2.475,05.

Bewerben Sie sich jetzt!

Sie arbeiten gerne selbstständig, zuverlässig und möchten Teil unseres Teams werden? 

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

 

Geben Sie Ihre Unterlagen (Lebenslauf (mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Zeugnisse, Führerschein, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse) bei der Stadtgemeinde Friesach persönlich ab!

 

Bewerbungsfrist: 04.09.2026

Noch Fragen?

Für Fragen zur Einstufung und Entlohnung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrums gerne unter 0463 / 55 111 350 zur Verfügung

 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.