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Stellenpläne

Die Gemeinde ist verpflichtet, jährlich vor der Feststellung des Voranschlages den Stellenplan zu beschließen. 

Diese Stellenplanverordnung enthält die Anzahl der Planstellen sowie die Beschäftigungsobergrenze der Gemeinde für das kommende Verwaltungsjahr. Der Beschäftigungsrahmenplan bildet die Grundlage für eine effiziente und sparsame Gemeindeverwaltung.

Das Gemeinde-Servicezentrum ist zentrale Anlaufstelle für Personalangelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände und unterstützt bei der Erstellung und Verwaltung des Personalstandes und der Stellenplanverordnung. Hier sind die wichtigsten Punkte, die bei der Erstellung bzw. Änderung von Stellenplänen beachtet werden sollten:

  • Zeitnahe Meldung von Änderungen im Personalbereich 

  • Einvernehmen mit der Gemeindeaufsicht bei Schaffung bzw. Änderung von Planstellen

  • Fristgerechte Übermittlung der Stellenpläne an die Gemeindeabteilung 


Für Anfragen zum Thema Stellenpläne wenden Sie sich bitte an die allgemeine Kontaktadresse – telefonisch oder per E-Mail. So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen schnellstmöglich von einer verfügbaren Mitarbeiterin oder einem verfügbaren Mitarbeiter bearbeitet wird.

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