Entlohnung
Das Monatsbruttogehalt für diese Position beträgt mindestens 3.640,12 Euro und erhöht sich entsprechend der maximal anrechenbaren Vordienstzeiten (6 Jahre). Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis das Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz (K-GMG) und die entsprechende Gehaltstabelle anzuwenden sind.
Klingt spannend?
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens 20.03.2026, 12.00 Uhr, beim Sozialhilfeverband Wolfsberg, bei GL Mag.a (FH) Bettina Pöcheim eingelangt sind. Aufgrund der einfacheren Verarbeitung Ihrer Daten begrüßen wir es, wenn Sie sich per E-Mail (bettina.poecheim@shv-wolfsberg.at; Betreff: SHV Wolfsberg - Küchenleitung) bewerben.
Noch Fragen?
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.