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administratives Unterstützungs­personal

Schulgemeindeverband  Spittal a. d. Drau
Teilzeitbeschäftigung (30 Wochenstunden), ab Mai 2026

Beim Schulgemeindeverband Spittal an der Drau gelangt ab Mai 2026 an der Mittelschule Obervellach eine Planstelle im Ausmaß von derzeit 30 Wochenstunden als administratives Unterstützungspersonal (m/w/d) zur Besetzung. 

Die Verantwortungsbereiche beinhalten unter anderem: 

Allgemeine Büro- und Sekretariatstätigkeiten: 

  • Verwaltung und Organisation des Schulsekretariats zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Schulalltages
  • Inventar- und Materialverwaltung im Bereich des Sekretariates und der Schule, Einholung von Offerten
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anrufen sowie Bearbeitung des E-Mail-Verkehrs und Postbearbeitung
  • Empfang und Betreuung von Besuchern; Freundlicher Empfang und Unterstützung
  • Kommunikation mit Behörden und Institutionen 

Spezifische Verwaltungstätigkeiten im Schulbereich:

  • Administrative Unterstützung der Pflichtschulclusterleitung
  • Führung und Pflege von Schülerakten, Verwaltung von An- und Abmeldungen, sowie Bearbeitung von Schülerbescheinigungen
  • Zeugniserstellung und -verwaltung
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen, Konferenzen und Sitzungen 

Ihr Profil: 

  • Eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsbezogene Ausbildung (z.B. Bürokauffrau/-mann, Verwaltungsassistent:in, HAS)
  • Mehrjährige Berufserfahrung in relevanten Tätigkeitsfeldern von Vorteil
  • Sicherer Umgang mit MS Office
  • Sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Serviceorientierung 

Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: 

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Ausbildungs- und Dienstzeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern 

Ihr Dienstort ist: 

Mittelschule Obervellach, West 28, 9821 Obervellach, wobei auch ein Einsatz an anderen Dienststellen des Schulgemeindeverbandes Spittal a.d. Drau möglich ist 

Dienstverhältnis: 

befristet bis zum 30.08.2027 mit der Möglichkeit zur Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis.

Was wir u. a. bieten:

  • Faire Entlohnung nach dem K-GMG (Stellenwert 30 min. € 2.921,28 brutto auf Vollzeitbasis)
     
  • Ein abwechslungsreiches Aufgabenportfolio im Bereich der öffentlichen Verwaltung 

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse; Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Geburtsurkunde; Nachweis über die Staatsbürgerschaft, aktuelle Strafregisterbescheinigung; allfällige Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern) per E-Mail an info@schulgemeindeverband-spittal.at oder per Post an: Schulgemeindeverband Spittal a.d. Drau, Egarterplatz 2, 9800 Spittal a.d. Drau.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 01.04.2026.


 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

  • Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.