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Finanzverwaltung

Der Finanzverwalter bzw. die Finanzverwalterin ist für die ordnungsgemäße Führung der Gemeindefinanzen verantwortlich. Diese Funktion stellt sicher, dass Einnahmen und Ausgaben transparent, gesetzeskonform und im Sinne einer nachhaltigen Budgetpolitik verwaltet werden. Sie bildet die Grundlage für alle Investitionen, Projekte und laufenden Leistungen der Gemeinde.

 

Zentrale Aufgaben

 

  • Budgeterstellung und Haushaltsführung: Planung, Erstellung und Überwachung des Voranschlags und Rechnungsabschlusses gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. VRV 2015).
     
  • Buchhaltung und Zahlungsverkehr: Verantwortung für die laufende Buchführung, Kontrolle von Zahlungseingängen und -ausgängen sowie Kassaführung.
     
  • Abgabenverwaltung: Vorschreibung und Einhebung und Einbringung von Gemeindeabgaben wie Grundsteuer, Kommunalsteuer, Wasser- und Kanalgebühren.
     
  • Finanzcontrolling und Berichtswesen: Erstellung von Finanzierungsplänen, Erstellung von Finanzanalysen und Berichten für Bürgermeister:in, Gemeinderat und Aufsichtsbehörden,
     
  • Förderungsmanagement: Abwicklung und Kontrolle von Landes- und Bundesförderungen sowie EU-Fördermitteln.
     
  • Ansprechstelle für Prüforgane: Vorbereitung und Betreuung von Prüfungen durch den Kontrollausschuss, die Gemeindeaufsicht, den Landesrechnungshof oder externe Prüfer:innen.
     
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen: Abstimmung mit Bauamt, Personalverwaltung oder Raumordnung bei budgetrelevanten Projekten.