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Amtsleitung

Die Leitung des inneren Dienstes ist die zentrale organisatorische und koordinierende Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung. Sie sorgt dafür, dass die Verwaltung effizient, rechtskonform und bürgernah arbeitet. 

Wer sich für die Position der Amtsleiterin bzw. des Amtsleiters interessiert, sollte über Führungsstärke, Verwaltungskompetenz und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein verfügen.

 

Zentrale Aufgaben

 

  • Leitung der Gemeindeverwaltung: Führung der Mitarbeiter:innen der Verwaltung, Koordination der einzelnen Abteilungen sowie Sicherstellung eines reibungslosen Verwaltungsablaufs.
     
  • Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin: Die Amtsleitung fungiert als Bindeglied zwischen politischer Führung und Verwaltung. Sie bereitet Entscheidungen auf und steht dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin mit Fachwissen zur Seite.
     
  • Vorbereitung von Ausschuss-, Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen: inhaltliche Vorbereitung von Sitzungen, Mitwirken bei der Erstellung der Tagesordnung, ordnungsgemäße Ladung, Unterstützung bei der Nachbearbeitung und Durchführung von Beschlüssen, Nachbearbeitung sowie Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Protokollierung.
     
  • Rechtliche und organisatorische Verantwortung: Überprüfung der Einhaltung der unterschiedlichen Materiengesetzen (z. B. K-AGO, K-BO, Meldegesetz, Datenschutz etc.); Unterstützung und Kontrolle der Mitarbeiter:innen; IKS
     
  • Personalverantwortung: Mitwirkung bei Personalplanung, -entwicklung und -einsatz sowie Führung von Mitarbeitergesprächen und Wahrnehmung der Dienstaufsicht.
     
  • Bürger:innenservice: Sicherstellung eines bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltungsangebotes.